Sind wir verpflichtet, unsern Irrtümern treu zu sein? (FN)
norberto42 | 23 April, 2010 10:22
1. Helmut Schmiedt erweist sich im vorliegenden Textauszug als Autor von beachtlicher intellektueller Schlichtheit. Wenn man seine Ausführungen als Argumentation erfasst, sehen sie etwa so aus (im Schema Toulmins, mit den Kürzeln P für Prämisse, Z für Zusatz und F für Folgerung, vgl. http://www.teachsam.de/deutsch/d_rhetorik/argu/arg_mod_toul_4.htm):
P1 Es gab im 18. Jahrhundert eine Verbürgerlichung der Literatur.
P2 Literatur war im 18. Jahrhundert ein einzigartiger Orientierungsfaktor in Liebesangelegenheiten (nach N. Luhmann).
Z zu P2: Sie orientierte die Menschen auch im Eheverständnis.
F Daraus ergibt sich, dass die Literatur ein neues [verbürgerlichtes] Eheverständnis heraufgeführt hat.
Z zu F Die Entwicklung des neuen Verständnisses erfolgte nicht geradlinig, wie sich aus der Thematisierung des Ehebruchs ergibt.
Ich will diese Argumentation nicht sprachlich würdigen (Orientierungsfaktor in Liebesangelegenheiten!?), sondern sachlich:
P1 ist nicht näher erklärt (Was ist Verbürgerlichung?) und auch nicht argumentativ abgestützt. Wie die Verbürgerlichung der Literatur mit realen gesellschaftlichen Veränderungen (Rechts- und Wirtschaftsformen, Lebensformen) einherging, wird nicht beachtet. Der zentrale Begriff des ganzen Hauses fehlt.
P2 ist nur durch ein Zitat der Autorität Luhmann abgestützt.
F ist richtig gefolgert, erklärt aber nicht, wodurch das neue Eheverständnis entstanden ist.
Z zu F ist logisch oder sachlich unklar: Wieso bedeutet die Thematisierung des Ehebruchs, dass die Entwicklung nicht geradlinig verlief?
Der Text Schmiedts ist zwischendurch auch gedanklich unklar: Das Eheverständnis der Gegenwart beruhe auf Entwicklungen, die sich durchgesetzt haben (Was erklärt das? Nichts – es heißt nur, dass sich etwas geändert hat): der Vorstellung ... (Gilt die Vorstellung als Entwicklung?).
Es ist auch fraglich, ob Roy Black überhaupt von der Ehe und nicht bloß vom Tag der Trauung singt.
In der Lösungserwartung ist von einer These die Rede. Eine These ist eine nicht begründete Behauptung; in einer Argumentation sollte man dagegen von Prämissen und der Folgerung sprechen – „These“ besagt etwas über die logische Geltung eines Satzes, aber nichts über seine argumentative Funktion. Solange solche fundamentalen Unterscheidungen selbst auf der Ebene der Richtlinien, der Lehrbücher und der Abi-Aufgaben-Konstruktion nicht geklärt sind, wird die Einführung der Schüler in ein sauberes Argumentieren nicht gelingen.
2. Zur Aufgabenstellung:
a) Es soll bei der Analyse des Textes berücksichtigt werden, wie der historische Prozess argumentativ entfaltet wird. – Hier liegt eine Verwechslung der Ebenen vor: Eine Erklärung kann argumentativ entfaltet werden, nicht der historische Prozess.
b) Es sollen knapp die Ehepaare Briest und Instetten verglichen werden. Dann soll „unter Rückgriff auf den Roman“ überprüft werden, in welchem Maß die beiden Ehekonzepte jeweils wirksam sind.
Frage: Soll denn der Vergleich der Ehepaare (Grundlage der zweiten Teilaufgabe!) nicht unter Rückgriff auf den Roman erfolgen?
Die 2. Aufgabe des 1. Themas liegt auf dem Niveau einer besseren Realschul-Abschlussprüfung: Ein Schema wird zur Messung eines anderen Schemas herangezogen. Das eine Schema ist neu angelegt (Schmiedt), das andere Schema (zwei Ehen) im Wesentlichen aus dem Unterricht bekannt. Eine Erörterung oder die Prüfung eines Gedankens wird nicht eingefordert.
3. Zur Lösungserwartung:
Den Argumentationsverlauf beschreibt der Kollege A.K. (Aufgaben-Konstrukteur) vorsichtshalber nicht, er verwässert ihn jedoch durch den Begriff „These“.
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Zur Sache:
Z zu P2 kann bezweifelt werden; ich denke, dass die bürgerliche Ehe und die Vorstellung romantischer Liebe zwar miteinander zu tun haben, aber doch stärker zu unterscheiden sind: Die romantische Liebe ist von der Bindung in einer Ehe unabhängig; gerade sie macht die eheliche Untreue denkbar, rechtfertigt sie auch. Sie ist eine Angelegenheit des bloßen Gefühls, während Ehe immer auch rechtliche Bindung und Verpflichtungen besagt. Anlässlich von "Kabale und Liebe" habe ich erforscht:
Der Wandel vom „Ganzen Haus“ zur bürgerlichen Familie im 18. Jh.
Folgende gesellschaftliche Veränderungen waren die wichtigsten Ursachen für die Ausbildung der bürgerlichen Familie:
In neuen Berufen und Arbeitsverhältnissen wurden Wohnung und Arbeitsstätte voneinander getrennt. Die Aufgaben des Ganzen Hauses wurden auf verschiedene Institutionen verteilt. Die Dienstboten schieden aus der Gemeinschaft der Hausangehörigen aus und wurden zu Angestellten.
Im Zentrum der modernen Kleinfamilie stand der Wunsch nach persönlicher Nähe, Intimität und erfüllter Sexualität. Die Einmaligkeit des Ehegatten trat in den Vordergrund; „Liebe“ zu genau dieser Person wurde zentrales Ehemotiv.
Die Frau führte den Haushalt und gab der Familie „Wärme“; der Mann war das „Oberhaupt“ und sorgte für den Lebensunterhalt.
Die Kindheit wurde zu einer eigenständigen wertvollen Lebensphase erklärt. Erziehung wurde zur ureigensten Aufgabe der Frau. Die Eltern-Kind-Beziehung wurde im Sinn einer Liebesgemeinschaft vertieft.
Es entstanden Haushalte, die kein Haus besaßen. Man gehörte nicht mehr über das „Haus“, sondern über Verwandtschaft zusammen. Das „Haus“ wurde damit zum bloßen Gebäude.
Parallel zur Entwicklung des modernen Staates verlor der Hausherr seine Vorrechte. Der absolute Staat monopolisierte Sicherheit und Friedensschutz (Polizei, Justiz, Armee) in seiner Hand.
Wolf-Dieter Scholz: Vom ‚Ganzen Haus’ zur bürgerlichen Klein- bzw. Kernfamilie.
(http://www.staff.uni-oldenburg.de/wolf.d.scholz/download/GanzesHaus-Merkmale.doc)
Ingeborg Weber-Kellermann: Die deutsche Familie. Versuch einer Sozialgeschichte (st 185)
Heijo Eck | 26.07.2010, 16:45
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Die inhaltliche Unzulänglichkeit des Schmiedt’schen Textes sowie die Unklarheit der dazu entwickelten Aufgabenstellung hat norberto hinreichend deutlich gemacht.
Ich möchte auf eine weitere Absonderlichkeit im Text von Schmiedt hinweisen.
Dem Zitat aus der Schnulze „Ganz in Weiß“ folgt dieser bemerkenswerte Satz:
„Aus solchem Stoff werden Karrieren gemacht, die weit führen, manchmal – wie zumindest Experten für Fernsehserien wissen – bis in ein Schloß [!] am Wörthersee.“ (Z.13/14)
Dieser Satz ist in mindestens zweierlei Hinsicht ein Schmarrn!
1. Der Einzug ins Seifen-Oper-Schloss am Wörthersee war für Roy Black kein Karrierehöhepunkt, sondern das traurige Ende einer Laufbahn, die verheißungsvoll begonnen hatte, aber seit 1972 nur noch im Sinkflug begriffen war. Dass Black zudem auch nicht einmal hinter seinen wirklich großen Erfolgen stand, sondern viel lieber ein richtig harter „Rock’n’Roller“ gewesen wäre, gibt der Angelegenheit noch zusätzliche Bitterkeit.
2. Was leistet der Satz im Kontext der Schmiedt’schen Ausführungen, selbst wenn man unterstellte, dass er inhaltlich stimmt? Meines Erachtens gar nichts, er fällt völlig aus dem Zusammenhang, er wirkt so, als habe sich Schmiedt eine Invektive gegen Black nicht verkneifen können, warum auch immer. Dies gilt im übrigen auch, wenn man den Satz ironisch versteht.
Fazit: Dieser törichte Satz hätte für die Schüler unbedingt gestrichen werden müssen, besser noch: Schmiedt streicht ihn ganz aus seinem Original-Text!
Ein Letztes: Es fehlt der Hinweis, dass der Text nicht „rechtschreibreformiert“ ist! (Als wir noch unsere Abiturthemen selbst erstellen mussten, bekam einmal eine Kollegin einen Vorschlag wegen eines fehlenden Kommas (!) zurück! Die A.K. (Aufgabenkonstrukteure) von heute müssen offenbar solche Qualitätsansprüche nicht mehr fürchten, sie beglücken ja nur sämtliche Abiturienten des größten Bundeslandes…..
Gruß
he