Sind wir verpflichtet, unsern Irrtümern treu zu sein? (FN)
norberto42 | 04 Dezember, 2007 08:52
für Eltern und Schüler:
Die normale Methode, Ärger mit der Schule beizulegen, ist sicher das Gespräch mit dem betreffenden Lehrer, und dann abgestuft mit
- dem Klassenlehrer,
- dem Vertrauenslehrer (nur für Schüler),
- dem Schulleiter.
Der Erfolg solcher Gespräche hängt auch von der Person des Gesprächspartners ab.
Nicht schlecht ist es jedoch, sich in der Rechtslage kundig zu machen; das kann man, indem man bei drei Stellen nachforscht:
- dem Kultus- oder Schulministerium des Landes,
- dem Bildungsserver des Landes,
- der Elternvertretung (Elternschaft, Elternrat) des Landes.
Ich habe das einmal für Niedersachsen durchgespielt, also bei einem für mich fremden Bundesland. Ich habe gefunden:
http://www.mk.niedersachsen.de/, dort auf „Themen“ klicken;
http://nibis.ni.schule.de/, dort z.B. CuVo (Curriculare Vorgaben), allgemein: Themen;
[http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=746 verweist auf Niedersachsen: Schulrecht]
http://www.bildungsserver.de/, dort „Themen“: Schule anklicken; es gibt dort auch eine Suchmaske;
http://www.elternrat-niedersachsen.info/index.cfm
http://www.elternraete-gymnasium.de/
Es sei zugegeben, dass man nicht immer weiß, was bestimmte Formulierungen wirklich zu bedeuten haben ("sollen nicht..." ist ein ziemlich strenges Verbot!); da müsste man eben zu einem Kommentar greifen, damit man weiß, wie Formulierungen von Gerichten ausgelegt worden sind, also auszulegen sind. Aber grundsätzlich gilt: Verlass dich nicht darauf, was man so so sagt! Selber lesen macht schlau!
Wie man sein Wissen dann geschickt umsetzt, ist wieder eine andere Frage.
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