Sind wir verpflichtet, unsern Irrtümern treu zu sein? (FN)
norberto42 | 27 März, 2007 20:10
Zunächst denkt man, das Ministerium wolle sich vor Kritik der Lehrer schützen, wenn auf den Lösungserwartungen zu den Klausuren des Zentralabiturs "Nur für den Dienstgebrauch!" steht.
Das mag auch zutreffen - aber hier zeigt sich erneut die List des Weltgeistes; was aus Ängstlichkeit geboren sein mag, zeugt von großer Weitsicht. Wie viele Einsprüche und Prozesse werden so sowohl dem Land NRW wie einzelnen Lehrern erspart, weil Schüler jetzt nicht die schriftliche Äußerung ihres Lehrers sehen [bzw. gar selber geltend machen könnten]: "Das haben wir so nie besprochen." Oder: "Diese Lösungserwartung ist durch die Aufgabenstellung nicht gedeckt." Oder gar noch grundsätzlicher: "Das ist durch die Vorgaben vor dem Abitur nicht gedeckt."
Folgen wir also dem Wink des Weltgeistes... und versuchen wir, die Klausuren nach den Vorgaben vernünftig zu beurteilen.
Wichtig wäre es, dass die Kollegen, die jetzt (11er- und) 12er-Kurse unterrichten, sich kundig machen, welche Lösungserwartungen mit welchen Aufgabenstellungen verbunden worden sind, also auch verbunden werden (können), und dass sie darauf ihren Unterricht abstellen. Das ist das, was man sonst "sich auf den Lehrer einstellen" nennt: sich auf die Düsseldorfer einstellen - wenn denn dort eine solche Kontinuität wie sonst in der Lehrerpersönlichkeit vorliegt.
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